

Barrierefreie Webseiten mit ARIADNE
propellers Softwarelösung ARIADNE sorgt für barrierefreie Websites nach dem BFSG*
Digitale Barrierefreiheit ist keine Option mehr – sie wird zur Pflicht.
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Für viele Unternehmen bedeutet das: Ihre Website muss barrierefrei zugänglich sein.
Mit ARIADNE erfüllen Sie diese Anforderungen pragmatisch.
Sie erweitern Ihre bestehende Website um barriereärmere Darstellungsoptionen – ohne aufwendige Neuentwicklung.
Warum Barrierefreiheit jetzt entscheidend ist
Das BFSG verpflichtet viele Unternehmen dazu, ihre digitalen Angebote barrierefrei bereitzustellen.
Das betrifft unter anderem:
- Online-Shops, über die Produkte verkauft werden
- Buchungs- und Reservierungssysteme (z. B. für Reisen, Veranstaltungen oder Dienstleistungen)
- Banken, Versicherungen und Finanzdienstleister mit digitalen Angeboten
- Unternehmen, die digitale Services oder Kundenportale bereitstellen
Barrierefreie Webseiten sind generell für alle Besucher besser zu bedienen, einfacher zu lesen und zu leichter zu verstehen.
Barrierefreiheit bedeutet daher nicht nur Pflichterfüllung, sondern auch einen klaren Mehrwert:
- Sie verbessern die Nutzererfahrung
- Sie erleichtern den Zugang zu Ihren Inhalten
- Sie erreichen mehr Menschen
Ihr nächster Schritt
Sie müssen Barrierefreiheit umsetzen oder möchten Ihre Website zugänglicher machen?
Sprechen Sie mit uns.
Wir zeigen Ihnen, wie ARIADNE in Ihrer Website eingesetzt werden kann – und übernehmen die technische Umsetzung für Sie.
Oder testen Sie ARIADNE direkt selbst:
Auf unserer Website propeller.de ist die ARIADNE integriert. Probieren Sie die Funktionen aus und erleben Sie, wie sich Ihre Website barriereärmer gestalten lässt.
Ansprechpartner:
Andreas Hofer
Telefon: +49 651 460 86-14
E-Mail: andreas.hofer@propeller.de
Was ist ARIADNE?
ARIADNE ist eine Softwarelösung von propeller zur Aktivierung und Steuerung alternativer Seitendarstellungen.
Ihre Website wird dabei nicht neu aufgebaut, sondern gezielt erweitert: Besucher können die Darstellung individuell an ihre Bedürfnisse anpassen.
Dazu gehören unter anderem:
- kontrastreiche Ansichten
- anpassbare Schriftgrößen
- auf Dyslexie optimierte Fonts
- Unterstützung für sehbeeinträchtigte Nutzer
So entstehen zusätzliche Darstellungsmöglichkeiten, die Ihre Website für mehr Menschen zugänglich macht – ohne Eingriffe in Struktur oder Inhalte.

Wie ARIADNE Barrierefreiheit unterstützt
Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass Websites für alle Menschen nutzbar sind – unabhängig von Einschränkungen oder technischen Voraussetzungen.
Die Anforderungen orientieren sich an Standards wie den WCAG sowie der BITV.
ARIADNE unterstützt diese Anforderungen, indem es Nutzern ermöglicht, die Darstellung Ihrer Website individuell anzupassen – direkt beim Besuch der Seite und ohne technische Hürden.
Ihre Vorteile mit ARIADNE
Schnell integriert: Einbindung in Ihre bestehende Website – ohne Umstrukturierung.
Individuell nutzbar: Jeder Besucher kann die Darstellung selbst anpassen.
Technisch unabhängig: Funktioniert unabhängig von Ihrem bestehenden System.
Direkt wirksam: Barrieren werden reduziert, ohne komplexe Eingriffe.
Planbare Investition: Einmalige Lizenz pro Domain – keine laufenden Kosten.
Installation & Einrichtung
Wir integrieren ARIADNE vollständig in Ihre Website:
- technische Einbindung
- Konfiguration der Funktionen
- Anpassung an Ihr Erscheinungsbild
- Prüfung vor dem Livegang
Mit der Installation prüfen wir Ihre Website auf die gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen zur Barrierefreiheit und passen Ihre Website gegebenenfalls daraufhin an.
Die Umsetzung erfolgt effizient und mit minimalem Aufwand für Ihr Team.
Referenzen
Ariadne funktioniert mit allen gängigen CM-Systemen. Wir setzten es in allen von propeller produzierten Webseiten ein. Vorzugsweise mit TYPO3 oder WordPress.
* Rechtlicher Hintergrund
Das Europäische Parlament hat im Jahr 2019 die „Richtlinie 2019/882 über die „Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte“ erlassen. Dazu hat die Bundesregierung 2021 das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen“ (BFSG) erlassen. Danach hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) 2022 in der „Verordnung über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz“ (BFSGV) konkrete Spezifikationen der geforderten Maßnahmen erlassen.
Das BFSG gilt seit dem 28. Juni 2025.



