

Barrierefreie Webseiten mit ARIADNE
propellers Softwarelösung ARIADNE sorgt für barrierefreie Websites nach dem BFSG*
Funktionen für die Seitennutzung bei eingeschränktem Sehvermögen:
Alternative visuelle Darstellungen
– Flexible Anpassung der Schriftgröße durch den Benutzer
– Blaufilter für augenschonende Seitenbetrachtung
– Bereitstellung eines Hochkontrastmodus, bevorzugt als Darkmode
– Alternative, für Dyslexie optimierte Fonts
Benutzung bei fehlendem Sehvermögen:
Screenreader-Tauglichkeit
– Vorlesefunktion für alle Texte
– Prüfung und Optimierung der Websites für Screenreader-Software
– Textalternativen für visuelle Inhalte (Foto, Grafik, Video, Audio)
Keine laufenden Kosten
ARIADNE ist eine Eigenentwicklung von propeller zur Aktivierung und Steuerung von alternativen Seitendarstellungen für Besucher mit eingeschränktem oder fehlendem Sehvermögen.
Wir stellen unseren Kunden ARIADNE als einmalige Lizenzzahlung pro Domain zur Verfügung. Ohne laufende Kosten.
Mit der Installation prüfen wir Ihre Website auf die gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen zur Barrierefreiheit und passen Ihre Website gegebenenfalls daraufhin an.
Ansprechpartner:
Andreas Hofer
Telefon: +49 651 460 86-14
E-Mail: andreas.hofer@propeller.de
Referenzen
Ariadne funktioniert mit allen gängigen CM-Systemen. Wir setzten es in allen von propeller produzierten Webseiten ein. Vorzugsweise mit TYPO3 oder WordPress.
* Rechtlicher Hintergrund
Das Europäische Parlament hat im Jahr 2019 die „Richtlinie 2019/882 über die „Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte“ erlassen. Dazu hat die Bundesregierung 2021 das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen“ (BFSG) erlassen. Danach hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) 2022 in der „Verordnung über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz“ (BFSGV) konkrete Spezifikationen der geforderten Maßnahmen erlassen.
Das BFSG gilt seit dem 28. Juni 2025.



